Rücknahme des Antrages auf außerordentliche Hauptversammlung 
            Zehn Mitgliedsverbände hatten im Oktober 2016 beim Amtsgericht Bonn einen 
              Antrag zur Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung gestellt, 
            nachdem der BDPh-Vorstand diesem Anliegen nicht nachgekommen war.  
             Aus dem Schriftverkehr mit dem Amtsgericht geht hervor, dass es in dieser 
              Frage wenig heranzuziehende Rechtsprechung gibt und die derzeitige BDPh-Satzung im Hinblick auf die Ermittlung der Minderheit bzw. des Stimmrechtes 
            abweichende Regelungen enthält.                
            Die Einschätzung des Gerichtes wird von den Antragstellern akzeptiert. 
              Aufgrund der sich abzeichnenden Ablehnung des Antrages und zur Vermeidung 
              unnötiger Kosten für den BDPh haben sich die Antragsteller entschieden, den 
            Antrag beim Amtsgericht zurückzuziehen.  
             Bei einer Weiterverfolgung des Anliegens würde die nächste ordentliche 
              Hauptversammlung zeitlich so nah heranrücken, sodass die außerordentliche 
              Hauptversammlung weder inhaltlich, noch vom finanziellen Aufwand her zu 
              rechtfertigen wäre.  
             Die Antragsteller werten es als Erfolg, mit ihrer Initiative ein Signal für die 
              Erneuerung des Verbandes gesetzt zu haben. Dieses Anliegen soll auf der 
              Hauptversammlung in Wittenberg weiter verfolgt werden.  
               
              Im Namen der  
              antragstellenden Mitgliedsverbände  
              des Verwaltungsrates  
               
              H.-Gerd Treschnak   |