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Meldung vom 06.12.2016:

Landesverband Südwestdeutscher Briefmarkensammlervereine
im Bund Deutscher Philatelisten e. V. (LSW)
:

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Rücknahme des Antrages auf außerordentliche Hauptversammlung

Zehn Mitgliedsverbände hatten im Oktober 2016 beim Amtsgericht Bonn einen Antrag zur Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung gestellt, nachdem der BDPh-Vorstand diesem Anliegen nicht nachgekommen war.

Aus dem Schriftverkehr mit dem Amtsgericht geht hervor, dass es in dieser Frage wenig heranzuziehende Rechtsprechung gibt und die derzeitige BDPh-Satzung im Hinblick auf die Ermittlung der Minderheit bzw. des Stimmrechtes abweichende Regelungen enthält.

Die Einschätzung des Gerichtes wird von den Antragstellern akzeptiert. Aufgrund der sich abzeichnenden Ablehnung des Antrages und zur Vermeidung unnötiger Kosten für den BDPh haben sich die Antragsteller entschieden, den Antrag beim Amtsgericht zurückzuziehen.

Bei einer Weiterverfolgung des Anliegens würde die nächste ordentliche Hauptversammlung zeitlich so nah heranrücken, sodass die außerordentliche Hauptversammlung weder inhaltlich, noch vom finanziellen Aufwand her zu rechtfertigen wäre.

Die Antragsteller werten es als Erfolg, mit ihrer Initiative ein Signal für die Erneuerung des Verbandes gesetzt zu haben. Dieses Anliegen soll auf der Hauptversammlung in Wittenberg weiter verfolgt werden.

Im Namen der
antragstellenden Mitgliedsverbände
des Verwaltungsrates

H.-Gerd Treschnak


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